Kein Platz für sexualisierte Gewalt – Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt in unserer Gemeinde
Immer wieder werden wir von Nachrichten über sexualisierte Gewalt erschüttert. Auf diese gesellschaftliche Lage hat die Evangelische Kirche im Rheinland reagiert, indem sie alle evangelischen Gemeinden, Einrichtungen, Schulen und Organisationen aufgefordert hat, vor Ort ein Schutzkonzept zu entwickeln, das nicht nur die Reaktion auf z.B. sexuelle Übergriffe regelt, sondern das Ziel der Prävention hat, damit solche Übergriffe möglichst nicht geschehen.
Für uns als Gemeinde war dies nicht nur eine Pflichtaufgabe. Es ist wichtig, dass die Evangelische Versöhnungsgemeinde Duisburg-Süd ein geschützter Ort ist, in dem eine gewaltfreie Atmosphäre herrscht. Gewalt ist hier nicht nur als sexualisierte Gewalt zu verstehen, sondern umfassend gemeint: als körperliche, emotionale, verbale und psychische Gewalt. Auch rassistische, sexistische, diskriminierende Äußerungen haben in den Räumen und bei den Veranstaltungen der Gemeinde keinen Platz. Diese Haltung entsteht aus dem christlichen Glauben heraus, der in jedem Menschen ein Ebenbild Gottes sieht, dem mit Achtsamkeit, Respekt und Wertschätzungen begegnet wird.
Wer wird geschützt? In allererster Reihe stehen Kinder und Jugendliche sowie andere Schutzbefohlene. Zu den Schutzbefohlenen zählen z.B. auch ältere, hilfebedürftige oder eingeschränkte Menschen. Das Schutzkonzept gibt auch klare, transparente Abläufe beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt vor.
Was ist das Ziel? Das Schutzkonzept soll Menschen schützen und alle Mitarbeitenden der Gemeinde für das Thema sensibilisieren.
Welche Maßnahmen sind nötig? Teil des Schutzkonzeptes sind 1. eine Potential- und Risikoanalyse, die gemeindliche Abläufe und Räumlichkeiten in den Blick nimmt, 2. ein Beschwerdemanagement, das den Umgang mit Beschwerden jeder Art regelt und 3. ein Interventionsleitfaden, der Maßnahmen im Verdachtsfall vorgibt.
Wie geht es weiter? Alle ehrenamtlich Mitarbeitenden der Gemeinde werden angeschrieben und gebeten, eine Selbstverpflichtung zu unterschreiben. In dieser versichert der/die Mitarbeitende, eine gewaltfreie Atmosphäre zu schaffen, eigene und fremde Grenzen zu achten, gewaltfrei zu agieren und Verdachtsfälle weiterzugeben. Des Weiteren müssen auch die ehrenamtlich Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen arbeiten, ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen und an einer der in diesem Kontext angebotenen Schulungen teilnehmen (beides ist für Ehrenamtliche kostenlos). Bei den hauptamtlich Mitarbeitenden ist dies z.T. bereits geschehen.
Das Schutzkonzept kann jederzeit verändert und ergänzt werden, wenn es nötig ist.
Sie finden es hier als PDF zum Download.
Das Beschwerdeformular finden Sie hier .
Wenn Sie Fragen zum Schutzkonzept haben, melden Sie sich gerne bei Jugendpastorin Ulrike Kobbe.