Kirchensteuer

Wie kommt die Kirche eigentlich an ihr Geld und was macht sie damit?

Die Evangelische Kirche im Rheinland lebt vom Dienst der beruflich Mitarbeitenden und vom Engagement Ehrenamtlicher in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und vielen anderen Arbeitsgebieten zum Wohle der Menschen. Das ist nur möglich, weil die Mitglieder ihren finanziellen Beitrag leisten und Kirchensteuern zahlen. 
Wofür setzt die Kirche die Kirchensteuern ein?Zu den Aufgaben der rheinischen Kirche zählen Verkündigung und Seelsorge, Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit. Kirche leistet Bildungsarbeit, Nothilfe in Krisengebieten und vieles mehr. Sie fördert und stärkt die Gemeinschaft, bietet Lebenshilfe und Orientierung. Sie ist nah bei den Menschen, so wie Jesus es vorgemacht hat. Jede der rheinischen Gemeinden setzt nach den Erfordernissen und Möglichkeiten vor Ort eigene Schwerpunkte. 

Wer erhebt die Kirchensteuer? Die Evangelische Kirche im Rheinland ist presbyterialsynodal verfasst. Das heißt, sie organisiert sich mit gewählten Leitungen von unten nach oben. Diese Besonderheit spiegelt sich auch in ihrem Kirchensteuersystem wider: Das Besteuerungsrecht steht den Kirchengemeinden zu. Dieses Ortskirchensteuerprinzip bedeutet: Die Kirchensteuereinnahmen fließen an die derzeit 732 Kirchengemeinden zwischen Emmerich und Saarbrücken. Über Umlagen finanzieren diese die übergreifenden Aufgaben der 38 Kirchenkreise und der Landeskirche. Der Löwenanteil der Kirchensteuern bleibt so bei den Gemeinden vor Ort.

Welche Kirchensteuer erhebt die Kirche?
Innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer erhoben. Zum Einkommen gehören auch Kapitalerträge. Diese werden seit 2009 in einem gesonderten Verfahren (Abgeltungssteuer) besteuert. Außerdem erhebt die rheinische Kirche das besondere Kirchgeld von Kirchenmitgliedern, deren verdienende Ehepartnerin oder -partner nicht kirchensteuerpflichtig ist, die sich aber bei der Steuer gemeinsam veranlagen lassen. Einige Gemeinden haben sich zudem für einen Zuschlag zu den Grundsteuermessbeträgen oder das allgemeine Kirchgeld entschieden. Erhoben wird die Kirchensteuer auf Basis von Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 6 der Weimarer Reichsverfassung und aufgrund der Kirchensteuergesetze der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, der Kirchensteuerordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland sowie der Kirchensteuerbeschlüsse der Kirchengemeinden.

Wie werden die Kirchensteuern eingezogen?
Die rheinische Kirche hat diese Aufgabe auf die staatliche Finanzverwaltung übertragen. Eine eigene kirchliche Steuerverwaltung wäre sehr viel teurer. Die Kirchen zahlen der staatlichen Finanzverwaltung für diese Dienstleistung eine Gebühr in Höhe von drei bis vier Prozent der Kirchensteuern. Die Übertragung der Kirchensteuerverwaltung entspricht dem verantwortungsvollen Umgang der Kirche mit den ihr anvertrauten Geldern. So wird sichergestellt, dass ein möglichst großer Teil der Kirchensteuereinnahmen für die Finanzierung ihrer vielfältigen Aufgaben genutzt wird.

Steuergeheimnis und Datenschutz
Das Steuergeheimnis und der Datenschutz bleiben in jedem Fall gewahrt: Zum Zwecke der Einkommen- und Kirchensteuerfestsetzung erhält der Staat im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Kirchen von Ihnen als Kirchensteuerpflichtigen Informationen über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Da die Festsetzung der Kirchensteuer durch die Finanzämter erfolgt, erfahren die Kirchengemeinden weder, welche Kirchenmitglieder im Einzelnen tatsächlich Kirchensteuer zahlen, noch in welcher Höhe sie ihren Beitrag zur Finanzierung der kirchlichen Arbeit leisten. Steuergeheimnis und Datenschutz führen also dazu, dass wir uns nicht bei den Einzelnen persönlich bedanken können.

Daher möchten wir Ihnen auf diesem Wege Dank sagen für Ihre Kirchensteuer.

Weitere Fragen zur Kirchensteuer?
Weitere Informationen zum Thema Kirchensteuer gibt es auf der Homepage der Evangelischen Kirche im Rheinland www.ekir.de, unter www.kirchgeld.de oder unter 0800-0001034 am gebührenfreien Kirchensteuertelefon. 
Quelle: ekir nachgefragt, www.ekir.de